Montag, 30. Mai 2011

Ex-Verfassungsrichter warnt vor Staatskrise

Wegen der Ungereimtheiten zum Überhangmandat und der einhergehenden (geplanten) Neuregelung steht Ärger bevor:
Das Bundesverfassungsgericht hatte die jetzige Regelung der sogenannten Überhangmandate 2008 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber beauftragt, bis zum 30. Juni 2011eine Alternative zu finden.
[...]
sollte es keine Reform geben, gelte das alte Wahlrecht weiter. «Aber wenn dann eine Bundestagswahl auf dieser verfassungswidrigen Grundlage stattfindet, dürfte das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin für ungültig erklären, denn die Wahlfehler beträfen die Wahl insgesamt und nicht nur bestimmte Mandate», sagte er. Damit aber wäre Deutschland politisch lahmgelegt. «Nach einer annullierten Wahl gäbe es keinen Bundestag, der ein verfassungsmäßiges Wahlgesetz erlassen könnte, so dass man auch keine Neuwahl auf verfassungsmäßiger Grundlage abhalten könnte»
Soweit wird es schon nicht kommen; und doch offenbart uns dieser Fall die Anfälligkeit des BRDschen Systems...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen