Schwer nachvollziehbar, weshalb sich eine endlose, ohnehin sehr emotional geführte Debatte um die Beschneidungslegitimation von Jungen anzubahnen droht, liegt die Sache eigentlich glasklar auf der Hand: das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Religionsausübung muss doch schon der Logik wegen dem ebenfalls garantiertem Recht auf körperliche Unversehrtheit diskussionslos weichen.
Kontra Beschneidung
Die Amputation der Vorhaut geschieht nicht nur ohne Einverständnis des Geschädigten, er verfügt im Säuglingsalter auch nicht über die notwendige Mündigkeit, über die für diesen Eingriff zur Legitimation herangezogene Religionszugehörigkeit aktiv entscheiden zu können. Dem Säugling steht nämlich das grundgesetzlich, garantierte Recht auf körperliche Unversehrheit stets objektiv ("passiv") zu, eine Aufhebung dieser Regelung müsste also aktiv durch das betroffene Individuum und nicht die Eltern erfolgen - nicht einmal Tätowierungen gleich welcher Größe dürfen den Körper eines Unterachtzehnjährigen ohne Einverständnis der Eltern zieren; weshalb dann einen solch gravierendem Eingriff an Säuglingsgenitalien zulassen? Man stelle sich vor, Archäologen entdecken Schriftrollen einer verschollenen Religion, die besagen, jedem zweiten Neugeborenen den linken Zeh abzuschneiden und nun würde eine fanatische Gruppe versuchen, diese Praxis in Deutschland mit Verweis auf die Religionsfreiheit wiedereinzuführen - kein Gericht würde hier zu Ungunsten des Kindes sprechen. Oder ein realistischeres Szenario: man stelle sich vor, die weibliche Beschneidung soll historisch-religiös begründet legalisiert werden – undenkbar, bereits heute verstößt sie als gefährliche Körperverletzung gegen geltendes Recht.
Pro Beschneidung & Fazit
Zugegeben liegt der Fall beim männlichen Säugling etwas anders: es wird ja nur "das bisschen Vorhaut" weggeschnitten und diene darüber hinaus der Hygiene sowie angeblich als Vorbeugung gegen verschiedene Erkrankungen. Letztere Argumente sind aus verfassungsrechtlicher, juristischer Sicht völlig unerheblich, schließlich kann vorsätzlich unrechtes Handeln nicht durch etwaig positive Folgewirkung plötzliche Rechtmäßigkeit erlangen; es bleibt also nur die Frage zu klären, ob "das bisschen Vorhaut“ zum schützenswerten Gut körperlicher Unversehrtheit gehört und erst durch aktive Zustimmung des unbedingt Mündigen aufzuheben sei – ich meine ganz klar ja…
UPDATE: genialer Vergleich "Beschneidung VS. Organentnahme"
Mir fällt gerade ein ziemlich guter Vergleich zur Sache ein: wie absurd ist es, einem Lebendem Körperteile zu entfernen (Beschneidung) als legal hinstellen zu wollen, gleichzeitig aber genau den selben Prozess am toten Körper (Organentnahme) nur über vorherige Einverständniserklärung zu genehmigen, sodass hierzulande jährlich etwa 1000 Menschen aufgrund mangelhafter Spendebereitschaft weniger sterben würden?!
-> Ein Neugeborener hat also verhältnismäßig weniger Recht auf körperliche Unversehrheit, als es einem ohnehin Toten zugestanden wird... systemgemäß PERVERS inkohärente Logik ?°!