Dienstag, 17. Januar 2012

Unser Bundespinocchio


Der Sache um die Kreditaffäre hat sich übrigens mal der rennomierte Staatsrechtler Professor Dr. Hans Herbert von Arnim angenommen. In einer9-Seiten umfassenden Abhandlung kommt er zu dem Schluss, dass
die rechtliche Beurteilung des jetzt dennoch bekannt gewordenen Kredits und die Umstände seiner Gewährung den dringenden Verdacht [fördern] nicht nur einer Verletzung des Ministergesetzes, sondern auch einer strafbaren Handlung und damit derart Schlimmes zu Tage, dass er die Tatsachen freiwillig gar nicht offenlegen konnte, ohne Gefahr zu laufen, sich für sein Amt zu disqualifizieren und dessen Fortführung praktisch unmöglich zu machen.

Deshalb fordert er,
die Staatsanwaltschaft muss – trotz des Immunitätsschutzes des Bundespräsidenten hinsichtlich der Straftaten – prüfen, ab wann sie für ihr weiteres Vorgehen gegen Wulff die Genehmigung des Bundestages einholen muss, und diese dann auch einholen.
Wulff wird alles daran setzen, diese Sache auszusitzen. Und wegen der Kreuzfahrtgeschichte könnte ihm dies sogar gelingen - die Chancen mögen wohl 50:50 stehen.

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